Der Weg zum Jagdschein
In Deutschland kann grundsätzlich jeder Jägerin oder Jäger werden.
Eine „weiße Weste“ und mindestens 16 Jahre alt, dann kann es theoretisch los gehen.
Dazu muss wie in so vielen Bereichen erstmal eine Sachkunde vorliegen. Das ist bei uns die Jägerprüfung.
Zum Bestehen dieser Prüfung empfiehlt sich vorher immer der Besuch eines Lehrgangs, der entweder über die Kreisjägerschaften, also den freiwilligen Zusammenschlüssen der örtlichen Jäger auf Kreisebene, oder von privaten Jagdschulen angeboten wird. Wir empfehlen den Lehrgang bei unserer Kreisjägerschaft Rhein-Sieg e.V. mit Sitz in Siegburg.
Vollgepackt mit dem dort erlangten Wissen geht es dann in eine staatlich anerkannte Prüfung, die nicht umsonst das „Grüne Abitur“ genannt wird. Theorie- und Praxisanteile werden regelmäßig an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.
Mit dem Prüfungszeugnis in der Hand, wird auf Antrag bei der Unteren Jagdbehörde der sogenannte Jagdschein erteilt und ausgehändigt. Wer seinen Hauptwohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis hat, findet diese Behörde im Kreishaus in Siegburg.
Mit diesem Jagdschein ist Kraft Gesetzes der Erwerb und Besitz unter anderem von Schusswaffen für die Jagd erlaubt. Auch die dafür zuständige Waffenbehörde hat ihren Sitz im Kreishaus.
Wer einen gültigen Jagdschein besitzt und Schusswaffen auf sich anmeldet, steht dauerhaft im Fokus der entsprechenden Behörden. Kaum ein anderes Steckenpferd wird in Deutschland so stark von den staatlichen Organen begleitend überwacht.
Apropos Steckenpferd: die meisten von uns bezeichnen die Jagd nicht als ihr Hobby, es ist vielmehr eine Lebenseinstellung. Die absolute Mehrheit der Jagdscheininhaberinnen und Inhaber gehen nicht hauptberuflich zur Jagd, sondern bekleiden alle anderen Berufsgruppen unserer Gesellschaft.
Der Jagdschein selbst als Dokument ist nicht ausreichend, um tatsächlich in Deutschland jagen zu gehen, aber natürlich absolute Grundvoraussetzung, übrigens auch für ausländische Jäger!
Jagdschein in der Tasche, los gehts?
Wer auf einem bestimmten Gebiet die Jagd ausüben möchte, muss diese Fläche bei den Grundstückseigentümern für die Jagd pachten oder selbst der Eigentümer sein.
Dazu gibt es Mindestgrößen der sogenannten Jagdbezirke. In Deutschland wird das Ganze als Reviersystem bezeichnet. Fast jeder Quadratmeter gehört letztlich zu einem Jagdbezirk / Revier.
Ansprechpartner für die Verpachtung sind die sogenannten Jagdgenossenschaften. Sie vertreten mit einem Jagdvorstand die Interessen der einzelnen Grundstückeigentümer und schließen mit einem oder mehreren Jagdscheininhabern einen Jagdpachtvertrag.
Diese Jäger sind dann Inhaber des Jagdausübungsrechtes und dürfen dann in ihrem zugewiesenen Pachtbezirk die Jagd tatsächlich für eine gewisse Zeit ausüben.
Im Detail können die vertraglichen Vereinbarungen der jeweiligen Reviere voneinander abweichen. Für die Gemeinde Eitorf kümmert sich die Jagdgenossenschaft Eitorf als Dachgenossenschaft um die Verpachtung von neun Jagdbezirken. Für Herchen als Bestandteil der Gemeinde Windeck hat jedes Revier seine eigene Jagdgenossenschaft. Hinzu kommen noch Flächen und Reviere des Landes NRW, welche vom Forstamt in Eitorf verwaltet werden, sowie Eigenjagdbezirke.
Verpflichtende Regelwerke für die Praxis finden die Jagdausübungsberechtigten weiterhin im Bundesjagdgesetz, den unterschiedlichen Jagdgesetzen und Verordnungen der jeweiligen Bundesländer in denen das Revier liegt, dem Bundesnaturschutzgesetz und vielen anderen mehr.
Die Jäger müssen sich also Tag täglich mit Recht und Gesetz befassen, es respektieren und praxisgerecht umsetzen. Diese Tatsache hat auch den Begriff der sogenannten Waidgerechtigkeit hervorgebracht. Dazu gehören aber auch noch eine Vielzahl an ungeschriebenen Gesetzen und Regeln, die in Jägerkreisen traditionell ihren Anklang finden.
Die Jäger müssen sich also Tag täglich mit Recht und Gesetz befassen, es respektieren und praxisgerecht umsetzen. Diese Tatsache hat auch den Begriff der sogenannten Waidgerechtigkeit hervorgebracht. Dazu gehören aber auch noch eine Vielzahl an ungeschriebenen Gesetzen und Regeln, die in Jägerkreisen traditionell ihren Anklang finden.
Rollenverteilung im Revier
Oft wird von Nichtjägern nach der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Jagdbezirke gefragt, also wer macht eigentlich was bei mir im örtlichen Jagdrevier:
1. Jagdpächter
Der oder die Jagdpächter sind wie bereits geschrieben die Inhaber des Jagdausübungsrechtes und verfügen mit ihrem Vertrag über alle Rechte und Pflichten der tatsächlichen Jagdpraxis. Sie regeln unter anderem auch den Wildschaden mit den Bewirtschaftern oder Eigentümern der Land- oder Forstwirtschaftlichen Grundflächen. Sie sind auch der direkte Ansprechpartner für die Behörden, zum Beispiel zur Erfüllung von Abschussplänen. Je nach Jagdpachtvertrag können die Pächter andere Jagdscheininhaber bei sich mit jagen lassen.
2. Jagdaufseher
Jeder Jagdpächter kann für sein Revier einen Jagdaufseher beschäftigen. Dabei gibt es für Nordrhein-Westfalen zwei große Unterschiede:
Entweder handelt es sich bei dem Jagdaufseher um einen amtlich bestätigten Jagdaufseher mit Dienstabzeichen und Dienstausweis; dieser verfügt über weitreichende Vertretungsbefugnisse bei Abwesenheit des Pächters und ist mindestens Vollzugsdienstkraft des Landes NRW. Er darf neben dem Jagdpächter als einzige Person Jagdgäste führen.
Oder es handelt es sich um einen benannten Jagdaufseher. Dies ist in aller Regel ein dauerhafter Jagdgast, der mit einem sogenannten Begehungsschein die Jagd auch in Abwesenheit des Pächters selbst ausüben darf. Meist kümmert er sich um betriebliche Abläufe in Abstimmung mit dem Pächter.
3. Inhaber eines Begehungsscheins
Jagdgäste, die ein besonderes Vertrauen genießen, können vom Jagdpächter sogenannte Begehungsscheine bekommen. Dies befugt sie zur tatsächlichen Jagdausübung auch in Abwesenheit des Pächters. Näheres regelt der jeweilige Jagdpachtvertrag.
4. Jagdgäste
Inhaber eines Jagdscheins können in den jeweiligen Revieren mit jagen, wenn sie geführt werden. Das bedeutet, es muss entweder ein Pächter oder der amtlich bestätigte Jagdaufseher im Revier anwesend sein.
Jungjägerkurs 2024/2025
Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung 2024/2025 der Kreisjägerschaft Rhein-Sieg e.V.
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